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Digitalisierung
 

09. Januar 2025 |

«Digital only»-Pflicht?

Verfahrenshandlungen in Verwaltungsverfahren mit Behörden künftig ausschliesslich digital?

Für Anwälte und andere Berufsgattungen, die berufsmässig Personen vor Verwaltungsbehörden oder Gerichten vertreten (bspw. Planer, Architektinnen) ist diese Pflicht im Kanton Zürich in Verwaltungsverfahren mit dem Inkrafttreten des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG) ab dem 1. Januar 2026 Realität.

Eine Beschwerde bis vor Bundesgericht gegen diesen «Digitalisierungszwang» unter Berufung auf die Wirtschaftsfreiheit (Art. 27 Bundesverfassung sowie das Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwälte, BGFA) konnte daran nichts ändern (BGer 2C_113/2024 vom 3.12.2024). Das Bundesgericht stellt zwar fest, dass dieser «Digitalisierungszwang» tatsächlich einen Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit darstellt, dieser aber nur leicht sei, da er allein die Modalitäten der Ausübung des Berufs betrifft.

Das Bundesgericht führt aus, dass überwiegende öffentliche Interessen an einem solchen Obligatorium bestehen, und zwar gestützt auf die Kantonsverfassung ZH in Art. 70 Abs. 2 (der Regierungsrat sorgt dafür, dass die Verwaltung rechtmässig, effizient, kooperativ, sparsam und bürgerfreundlich handelt) und in Art. 95 Abs. 3 (Kanton und Gemeinden haben sicherzustellen, dass die öffentlichen Aufgaben wirkungsvoll, wirtschaftlich, nachhaltig und von der geeigneten Trägerschaft erfüllt werden) sowie gestützt auf die Grundsätze der Verfahrens- bzw. Prozessökonomie und das Beschleunigungsgebot verankert in der Bundesverfassung (Art. 29 Abs. 1 BV) und der Europäischen Menschenrechtskonvention (Art. 6 Ziff. 1 EMRK).

Bei der Abwägung der Verhältnismässigkeit des Eingriffs vertritt das Bundesgericht die Ansicht, dass diese Interessen die Interessen an der Wirtschaftsfreiheit der betroffenen Berufsstände überwiegen und zieht das Fazit, dass die kantonal gesetzlich auferlegte Pflicht zu digitalen Verfahrenshandlung durch berufliche Vertreter im Kanton Zürich entsprechend gerechtfertigt ist.

Dass digitalisierte Verfahren in Kantonen und vor Bundesbehörden Schritt für Schritt zum Alltag gehören sollen und werden hat nun auch das Bundesgericht mit diesem Entscheid eindeutig klargestellt und auch die Gründe dafür pointiert zusammengetragen.

Kommentar von:

Sophie Dorschner, Partnerin / Rechtsanwältin

Fachanwältin SAV Bau- und Immobilienrecht / Mediatorin SAV

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