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Digitalisierung im Baubereich
Aktualitäten und Knowhow
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18. Juli 2024 |
VRG Revision und VeVV
Inkrafttreten neu per 1. Januar 2026
Das revidierte Verwaltungsrechtspflegegesetz (VRG) tritt zusammen mit der neu erlassenen Verordnung über elektronische Verfahrenshandlungen im Verwaltungsverfahren (VEVV) erst am 1. Januar 2026 und nicht bereits ein Jahr früher in Kraft. Diesen Beschluss fasste der Regierungsrat an seiner Sitzung vom 26. Juni 2024.
Im Rahmen der Vernehmlassung zeichnete sich ab, dass die Digitalisierungsbestrebungen zwar mehrheitlich auf Anklang stiessen, eine Inkraftsetzung bereits auf 1. Januar 2025 ohne Übergangsfrist allerdings als verfrüht erachtet wurde.
Die zentralen Ergebnisse des vom 27.11.2023 bis 15.3.2024 gelaufenen Vernehmlassungsverfahrens zum Vorentwurf der VEVV
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Rückmeldung von 84 der 226 eingeladenen AdressatInnen
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Grundsätzliche Begrüssung einer grossen Mehrheit, keine grundsätzliche Ablehnung
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Erarbeitung von Anpassungen am Entwurf
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Von der vorgesehenen Regelung der formellen Trägerwandlung unter Anbringung einer QES wurde abgesehen und auf bestehende Vorgaben in der Verordnung über die Informationsverwaltung und -sicherheit (LS 170.8) verwiesen.
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Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung: neu 1.1.2026 (ursprünglich 1.1.2025)
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In Hinblick auf die Umsetzung der VRG-Änderungen und der VEVV wurde ein Unterstützungsprojekt «lexGo» eingeleitet. Es umfasst:
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Informationsaufbereitung im Web
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Gründung von «Communities of Practice»
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Durchführung von Informationsveranstaltungen
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Weitere Informationen und Dokumente:
>> lexGo
3. Juni 2024 |
Stadt Zürich auf Digitalisierungskurs
Seit heute Montag, können Baugesuche in der Stadt Zürich komplett digital und rund um die Uhr über die Plattform «eBaugesucheZH» eingereicht werden.
15. Mai 2024 |
15. April 2024 | Rückblick Webinar
Auf digitalen Pfaden zur Baubewilligung
Donnerstag, 11. April 2024 | 12:15-13:00 Uhr
13. Februar 2024
«eBaugesucheZH» - zukünftig komplett digital
Der digitale Wandel schreitet auch im Baubereich voran. Wie von der Baudirektion Kanton Zürich kürzlich angekündet, werden voraussichtlich ab 1. April 2024 bei digitalen Baueingaben die bisher im Doppel nötigen physischen Dossiers sowie die handschriftlich signierte Eingabequittung obsolet.