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Digitalisierung in der Baubranche /
Baubewilligungsverfahren

13. Februar 2024 |

«eBaugesucheZH» - zukünftig komplett digital

Der digitale Wandel schreitet auch im Baubereich voran.

Wie von der Baudirektion Kanton Zürich kürzlich angekündet, werden voraussichtlich ab 1. April 2024 bei digitalen Baueingaben die bisher im Doppel nötigen physischen Dossiers sowie die handschriftlich signierte Eingabequittung obsolet.

Stattdessen werden die rechtlichen Grundlagen dafür gelegt, dass digitale Eingaben via die Plattform «eBaugesucheZH» an sich genügen. Die Plattform deckt bereits jetzt den gesamten Ablauf inkl. elektronischer Erfassung / Einreichung / Prüfung / Bewilligung ab, und darüber hinaus kann auch die gesamte Kommunikation über die Plattform abgewickelt werden.

Mit Inkrafttreten der neuen Gesetzgebung gilt für die Gemeinden eine Übergangsfrist von 3 Jahren, nach welcher sämtliche Baugesuche im Kanton Zürich nur noch digital über diese Plattform verarbeitet werden sollen.

Webinar «Auf digitalen Pfaden zur Baubewilligung»

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Kommentar von:

Sophie Dorschner, Partnerin / Rechtsanwältin

Fachanwältin SAV Bau- und Immobilienrecht / Mediatorin SAV

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