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Digitalisierung in der Baubranche /
Baubewilligungsverfahren

12. November 2025 |

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Regierungsratsbeschluss zur Anfrage «Das Potential von eBaugesuchen vollumfänglich nutzen»

Auf Anfrage dreier Zürcher Kantonsrät:innen nimmt der Regierungsrat Stellung zum Betrieb von «eBaugesucheZH», der zentralen Plattform, welche seit dem 1. April 2024 eine «volldigitale» Abwicklung von Baugesuchen ermöglichen soll und deren Nutzung ab dem 1. April 2027 für sämtliche Gemeinden und Baugesuche im Kanton Zürich zwingend ist.

 

​Vertiefte Informationen zur digitalen Baueingabe erhalten sie in unserem vergangenen Webinar

«Auf digitalen Pfaden zur Baubewilligung»

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Hintergrund der Anfrage bildet der nicht unerhebliche Optimierungsbedarf, welcher in der praktischen Anwendung noch besteht, bevor von einer effektiv volldigitalen Abwicklung von Baugesuchen gesprochen werden kann. Die Kantonsrät:innen begehren Auskunft darüber, mit welchen Massnahmen der Regierungsrat die volldigitale Umsetzung effektiv zu erreichen gedenkt.

Auskunft begehren sie über:

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  • Vollständigkeit und Funktionalität der Plattform

  • Schnittstellen und Integration weiterer Dienste

  • Flexibilität und Zukunftsfähigkeit der Plattform

  • Zusammenarbeit und Einbezug der Gemeinden

  • Finanzierung und langfristige Planung

  • Datenschutz, Rechtssicherheit und elektronische Signaturen

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Zusammenfassend die Beantwortung des Regierungsrats:

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  • Die Umsetzung der Plattform ist weitgehend umgesetzt, nur die Verwaltung von Auflagen («Pendenzenlisten») steht noch aus, ist jedoch für das 2026 vorgesehen.

  • Gewisse Datensätze sind noch nicht digital verfügbar. Eine Integration erfolgt, sobald dies technisch möglich ist. Schnittstellen werden je nach Verfügbarkeit der digitalen Datengrundlage und Budget ausgebaut.

  • Neue Technologien sind in der Prüfung, aus Ressourcengründen aber noch zurückgestellt. Ein separater Bericht zum KI-Einsatz im Baubewilligungsverfahren (Postulat KR-Nr. 40/2024) wird Anfang 2026 erwartet

  • Ein Gemeindeforum ist für Q1 2026 geplant und soll bei positiver Rückmeldung regelmässig stattfinden. Die Anliegen der Gemeinden werden priorisiert behandelt.

  • Die Plattform ist im kantonalen Finanzplan verankert und dauerhaft budgetiert

  • QES können nur ausserhalb der Plattform erfolgen. Die Verantwortung für die Datenqualität liegt bei den Gemeinden und die elektronische Dateneinsicht (nach IDG) kann erst nach rechtskräftigem Abschluss des Baubewilligungsverfahrens gewährt werden.

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Der Regierungsrat anerkennt das Verbesserungspotenzial, hält das Projekt aber für grundsätzlich erfolgreich umgesetzt. Die vollständige Digitalisierung soll bis 2027 erreicht werden. Weiterentwicklungen, insbesondere zur Auflagenverwaltung, Schnittstellenintegration und Nutzung neuer Technologien, sind in Arbeit.

Weiterführende Informationen zum Thema:​

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