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Digitalisierung in der Baubranche /
Baubewilligungsverfahren

15. Mai 2024 |

Planauflagen und Zustellbegehren für Bauentscheide in Zürich – nur noch digital

Mit der am 1. April 2024 in Kraft getretenen Änderung im PBG änderten sich auch die Prozesse bei Planauflagen und Begehren um Zustellung des baurechtlichen Entscheids:

 

  • Die ausgeschriebenen Baugesuche können auf eAuflageZH (https://portal.ebaugesuche.zh.ch/) während der Auflagefrist digital eingesehen werden;

  • Zustellbegehren müssen innert 20 Tagen seit der öffentlichen Bekanntmachung elektronisch über die Plattform eBaugesucheZH (§ 315 Abs. 1 PBG) gestellt werden. Wer diese Frist verpasst, verwirkt das Rekursrecht (§ 316 PBG);

  • Der baurechtliche Entscheid wird auf der Plattform eBaugesucheZH zum Abruf bereitgestellt. Es erfolgt vorgängig eine einmalige, elektronische Benachrichtigung (§ 328d Abs. 1 PBG);

  • Er gilt im Zeitpunkt des erstmaligen Abrufs, spätestens jedoch am siebten Tag nach Bereitstellung des Bauentscheids, als zugestellt (§328d Abs. 2 PBG)

Kommentar von:

Sophie Dorschner, Partnerin / Rechtsanwältin

Fachanwältin SAV Bau- und Immobilienrecht / Mediatorin SAV

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