top of page
manny-becerra-NgdhrwAx0J8-unsplash_edited.jpg

Neue Auflagen für Solaranlagen an Fassaden bei mehrstöckigen Gebäuden (>11 Meter)

24. Mai 2023 |

Neue Auflagen der Zürcher Gebäudeversicherung (GVZ) für Solaranlagen an Fassaden bei mehrstöckigen Gebäuden (>11 Meter)

Bei einem mehrstöckigen, mehr als 11 Meter hohen Gebäude darf sich ein Feuer an der Fassade nicht weiter als über zwei Stockwerke ausbreiten können. Behörden weisen Projekte zur Überarbeitung entsprechender Brandschutzkonzepte zurück. Die GVZ stuft Solarmodule neu als «schwer brennbar» (RF2) ein.

 

Gemäss Informationen der Baudirektion des Kantons Zürich ist «Bis zum Vorliegen eines brandschutztechnischen Standards bei Solaranlagen an Fassaden von Gebäuden mittlerer Höhe (> 11 m) und von Hochhäusern eine Baubewilligung (mind. im Anzeigeverfahren) notwendig, wo mittels eines «schutzzielorientierten Konzeptes» die gleichwertige Erfüllung der Brandschutzanforderungen nachzuweisen ist. Das Projekt ist durch einen Brandschutzexperten bzw. eine Brandschutzexpertin (QSS 3) zu begleiten.»

Nicht betroffen sind gemäss GVZ Einfamilienhäuser, die bei Nachweis der Einhaltung der Anforderung der einschlägigen Brandschutzrichtlinien vom vereinfachten Meldeverfahren profitieren.

Artikel Tagesanzeiger Online vom 20.05.2023 «Solaranlagen an Fassaden werden in Zürich nicht mehr toleriert».

Kommentar von:

Sophie Dorschner, Partnerin / Rechtsanwältin

Fachanwältin SAV Bau- und Immobilienrecht / Mediatorin SAV

bottom of page