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Aktualitäten zum ZEV
07. Januar 2025 |
PVA und ZEV – was ist neu im 2025 und was bleibt vorerst gleich?
Per 1. Januar 2025 traten die ersten Bestimmungen des am 9. Juni 2024 in der Volksabstimmung angenommenen Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung aus erneuerbaren Energien (sogenannter «Mantelerlass») in Kraft. Die Pflicht zur Erstellung von Solaranlagen (Photovoltaik oder Solarthermie) auf Dächern oder an Fassaden von Neubauten (bei einer anrechenbaren Gebäudefläche von mehr als 300m2) sind nun dauerhaft im Energiegesetz verankert. Weitere Änderungen betreffen Förderinstrumente für grosse PVA und die Grundversorgung (auf diese wird hier nicht weiter eingegangen).
Hingegen bleiben andere Regelungen noch gleich. So wird u.a. die Inkraftsetzung der sogenannten lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (vgl. dazu unseren Beitrag https://www.keller-law.ch/neue-energieverordnung) voraussichtlich erst per 1.1.2026 erfolgen. Auch die Vereinfachung von gewissen Baubewilligungsverfahren bei Solaranlagen wird erst mit der 2. Etappe der RPG-Revision, voraussichtlich im Sommer 2025, in Kraft treten.
Schliesslich verweisen wir auf die nach wie vor bestehenden rechtlichen Herausforderungen bei einem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch von Solarstrom (ZEV) in Mehrparteienliegenschaften, wo Vorgaben im Miet-, Bau- und Sachenrecht zu beachten und koordinieren sind (vgl. dazu unser mit WEKA organisiertes Webinar: https://www.praxisseminare.ch/webinare/bauimmobilien/event/2359-zev-zusammenschluss-zum-eigenverbrauch-von-solarstrom-in-mehrparteienliegenschaften/)
Kommentar von:
Sophie Dorschner, Partnerin / Rechtsanwältin
Fachanwältin SAV Bau- und Immobilienrecht / Mediatorin SAV